
EU AI Act: Ab 2. August 2026 gelten die Hochrisiko-Pflichten für Bildungs-KI
Am 2. August 2026 wird der EU AI Act in weiten Teilen anwendbar – darunter die strengen Vorgaben für sogenannte Hochrisiko-Systeme. Anhang III der Verordnung stuft zahlreiche KI-Anwendungen im Bildungsbereich explizit als hochriskant ein: Systeme, die über den Zugang zu Bildungseinrichtungen entscheiden, Lernergebnisse und Prüfungen bewerten, Lernende bestimmten Bildungswegen zuweisen oder das Verhalten während Prüfungen überwachen. Anbieter und Betreiber solcher Systeme müssen dann unter anderem Konformitätsbewertungen, menschliche Aufsicht, Tests auf Verzerrungen, eine lückenlose Protokollierung und die Registrierung in einer EU-Datenbank sicherstellen.









