Bayern verankert KI-Einsatz an Hochschulen gesetzlich – und verbietet pauschale KI-Verbote
Der bayerische Ministerrat hat am 23. Juni 2026 eine Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) beschlossen, die den Einsatz künstlicher Intelligenz in Studium und Lehre rechtlich verankert. Hochschulen dürfen die KI-Nutzung grundsätzlich nicht mehr pauschal verbieten, sollen sie aber – etwa bei unbeaufsichtigten Prüfungen – in ihren Prüfungsordnungen mit einer Kennzeichnungspflicht verbinden. Zugleich wird die Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz ausdrücklich als Aufgabe der Hochschulen definiert.
Quelle: Bayerische StaatsregierungZum Originalartikel bei Bayerische Staatsregierung →
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